PFLEGENATIV

ein Alternative für pflegende Angehörige

IK: 460 113 687

Ambulanter Pflegedienst

04608 - 216 41 74

Wiesharder Markt 13 h

24983 Handewitt


Antworten

Diese Fragen werden uns häufig gestellt

   - Hier finden Sie unsere Antworten -

  • Wer sind wir?

    Pflegenativ besteht seit 2005. Anfänglich als niedrigschwelliges Betreuungsangebot, aus welchem später  die Haus Ilse Tagespflegen in Wees und Handewitt entstanden sind. Seit 2025 sind wir ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, bestehend aus 12 tollen Mitarbeitern, alles Herzensmenschen! :)

  • Was machen wir?

    Wir versetzen uns in ihre Alltagssituation und bieten dann individuelle Hilfebausteine an. 


    Täglich sorgen wir für ein vielfältiges ambulantes Unterstützungs- und Betreuungsangebot und es besteht auch die Möglichkeit, an unseren Kleingruppenausflügen teilzunehmen.


    Für die Gäste aus dem Pflegehotel KojenGut sichern wir täglich die Grund- und Behandlungspflege ab und stellen für die nächtliche Fürsorge eine Nachtwache ab.


    Für Kunden mit Demenz gibt es speziell abgestimmte Angebote, die sich eher auf die Sinne konzentrieren bzw. geprägt sind durch Begleitung des Alltags und den Erhalt der Selbstständigkeit, aber auch Biografiearbeit hat einen wichtigen Platz.


    Unsere Herzenssache ist es, den Tag mit den Senioren mit Sicherheit und Leben zu füllen, jeden Tag auf eine Entdeckungsreise mit ihnen zu gehen, Lebensfreude durch Spontanität entstehen zu lassen. Wünsche und Sehnsüchte der Personen in den Gesprächen herauszuhören und dementsprechend etwas anzubieten.


    Wenn nach unserem Tun der Kunde sagt: „Sie haben mir heute gutgetan“, dann haben wir unseren Job richtig gemacht!

  • Brauche ich einen Pflegegrad um dabei zu sein?

    Wäre finanziell schon gut. Die Vergabe eines Pflegegrades ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung. Per Antrag wird alles in Gang gesetzt. Wir helfen Ihnen dabei!


    Wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, besteht aber auch die Möglichkeit sich häusliche Unterstützungpflege vom Arzt verordnen zu lassen. Das passiert häufig für einen gewissen Zeitraum nach einem Krankenhausaufenhalt.


    Wir können Ihnen unsere Dienstleitungen aber auch privat in Rechnung stellen.


    Siehe Finanzen

  • Bekomme ich eine Rechnung?

    Nur wenn die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Oder natürlich auf Wunsch. Wir rechnen monatlich mit der Pflegekasse ab. Es sei denn Sie sind privat versichert.


    Bei den ärztlichen Verordnungen der häuslichen Kranken- und  Behandlungspflege muss in der Regel mit einem 10% Anteil gerechnet werden. Da wird sich aber ihre Krankenkasse bei Ihnen melden. 


  • Wieviele Pflegeleistungen stehen mir zu?

    siehe Finanzen

  • Was man über die Verhinderungspflege wissen sollte!?

    Das ist eine ambulante Leistung nach dem Paragraph § 39 SGB XI und wird gewährt wenn mindestens Pflegegrad 2 und eine private Pflegeperson vorhanden ist.  


    Pflegende (meistens die Anghörige) haben Anspruch auf eine Pause oder sind mal verhindert. Dabei müssen die gar nicht wegfahren. Eine stundenweise Entlastung ist über das ganze Jahr möglich. Die Pflegkasse beteiligt sich mit jährlich 3539 Eur, um eine Ersatzpflege zu finanzieren. Dieser Betrag verfällt zum Ende des Jahres und kann nicht übertragen werden. 


    Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr neu bei ihrer Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei. 


    Wir empfehlen immer,  sich bei der Pflegekasse zu erkundigen (am besten schriftlich) und das aktuelle Verhinderungspfege Budget einzuholen.

    Häufig rechnen auch anderer Anbieter damit ab oder wird über die stationäre Kurzzeitpflege mit verrechnet. 


  • Was man über den Entlastungbetrag § 45er SGB XI wissen sollte!

    Ihnen stehen monatlich 131 € Betreungsleistungen zu Verfügung. Das klingt erstmal nicht so viel. Sie können aber die nicht ausgeschöpften eistungen aus den Vormonaten und sogar noch aus dem Vorjahr (bis Ende Juni des laufendes Jahres) mitnutzen. Sehr häufig stellt sich dabei heraus, dass der Kunde noch ein Guthaben von paar hundert Euro haben. Damit lässt sich dann schon etwas anfangen. Beispielsweise ein paar Entspannungstage im KojenGut.  Stellen Sie doch mal eine Anfrage bei Ihrer Pflegekasse (am besten schriftlich) und erkundigen sich nach dem aktuellen Restbudget der Entlastungsleistungen (§ 45 SGB XI).

  • Ist auch eine kurzfristige Betreuung möglich?

    Grundsätzlich sind kurzfristige Aufnahmen möglich, sofern wir  über Kapazitäten verfügen. Sollten wir Ihnen zu der gewünschten Zeit keinen freien Platz anbieten können, nehmen wir gerne Ihre Daten auf und berücksichtigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorausgesetzt Ihre Versorgung basiert nicht auf Dringlichkeit.

  • Wie weit fahrt ihr raus?

    Flensburg und Randgebiete im Umkreis von 15 km

Weitere Fragen?


...beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.


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